AGB
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Firma „ANJA WILBS | TIERFOTOGRAFIE & DESIGN“ erteilten Aufträge. Sie besitzen umgehend Gültigkeit, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig in welcher Form oder in welchem Medium sie hergestellt worden sind (Negative, Dia-Positive, Fotoabzüge auf Papier, Videos usw.).
§ 2 Urheberrecht
1. Im Bezug auf das Urheberrechtsgesetz steht dem Fotografen das Urheberrecht an den erstellten Lichtbildern zu.
2. Die durch den Fotografen erstellten Lichtbilder sind ausschließlich für die eigene Verwendung des Auftraggebers vorgesehen.
3. Im Falle einer Übertragung der Nutzungsrechte durch den Fotografen an seinen Werken, wird – sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde – lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Weitergabe von Nutzungsrechten ist daher im Vorfeld eine besondere Vereinbarung zwingend erforderlich.
4. Erst nach vollständiger Bezahlung des Fotografenhonorars gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
5. Im Bezug auf § 60 UrhG hat der Auftraggeber kein Recht dazu, das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten, wenn nicht die Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte erfolgt ist. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Grundsätzlich ist der Fotograf bei jeglicher Veröffentlichung der Lichtbilder, insofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, als Urheber der Lichtbilder zu nennen. Wird dieses Recht durch den Auftraggeber verletzt und erfolgt keine entsprechende Namensnennung, so ist der Fotograf berechtigt Schadensersatz zu stellen.
7. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nicht.
§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für den Aufwand der Bilderstellung wird im Vorfeld eine Vergütung auf Stundenbasis, bzw. als Tagessatz oder eine Pauschale vereinbart; Zusatzkosten (wie beispielsweise Accessoires, Materialkosten, etc.) sind in einem Pauschalangebot bereits berücksichtigt, andernfalls vom Auftraggeber zu übernehmen. Wird ein Shootingpaket durch den Auftraggeber gebucht, so ist die einfache Anfahrt von 20 km ab Velbert-Langenberg inklusive. Jeder darüber hinaus gefahrene Kilometer wird mit 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Aus Gründen der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs.1 UStG. erfolgt keine Ausweisung der MwSt.
2. Die Kosten des Shootings werden dem Auftraggeber unmittelbar nach dem Termin in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird dem Auftraggeber als PDF-Datei per E-Mail zugesendet und ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sobald der die offene Rechnung nicht in der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen hat. Weitere Aufwendungen wie beispielsweise Mahnkosten sowie mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer Nichtbezahlung ergeben, gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, bleiben die erstellten Lichtbilder Eigentum des Fotografen und werden dem Auftraggeber auch erst mit Eingang des Rechnungsbetrages in Form eines Downloadlinks (und je nach Paket als Fotoabzüge) zur Verfügung gestellt.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen im Vorfeld keine ausdrücklichen Wünsche im Bezug auf die Bildbearbeitung geäußert, so ist eine nachträgliche Reklamationen bezüglich der Bildbearbeitung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber dennoch während der Bildaufnahme oder im Anschluss Änderungen der Lichtbilder, so hat er den Mehraufwand im kompletten Umfang selbst zu tragen. Dem Fotograf steht der komplette Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Aufwände im vollen Umfang und ohne jegliche Abzüge zu.
§ 4 Leistungsbeschreibung
Im Anschluss an das Foto-Shooting wird dem Auftraggeber in einem vorab definierten Zeitraum eine Bildübersicht zur Verfügung gestellt. Diese Bildübersicht wird dem Auftraggeber als persönliche Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Nach dem Foto-Shooting wird die Rechnung erstellt. Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, wird innerhalb von einer Woche die Bildübersicht als Onlinegalerie zur Verfügung gestellt (vgl. auch § 3 2.). Nach der Bildauswahl beginnt der Fotograf mit der Bildbearbeitung der Lichtbilder und veranlasst die Produktion der Fotoabzüge im Fachlabor. Der Versand der fertigen Fotoprodukte erfolgt nach Fertigstellung. Je nach Auftragslage kann dies bis zu einem Zeitraum von 4-6 Wochen betragen.
§ 5 Haftung
1. Der Fotograf haftet für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – dies gilt für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen. Ferner wird die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten übernommen, die er durch nachweisbare, schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Dies gilt ebenso für Schäden, an diversen Aufnahmeobjekten, die für die Lichtbilderstellung relevant sind – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit. Bei einer Beschädigung oder einem Komplettverlust an Bildern bzw. digitalen Bilddateien, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Neuerstellung der Aufnahmen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Zugesendete Fotoprodukte sowie digitale Datenträger, sind seitens des Auftraggebers umgehend nach Erhalt auf Ihre Funktionsfähigkeit / ihre Qualität hin zu überprüfen.
2. Die digitalen Bilddateien werden seitens des Fotografen nach besten Wissen und Gewissen aufbewahrt sowie durch den fremden Zugriff Dritter geschützt. Es besteht die Berechtigung, jedoch nicht die Verpflichtung, die Bilddateien nach zwei Jahren – nach Vertragsbeendigung – zu vernichten. Vor einer Löschung der Bilddateien informiert der Fotograf den Auftraggeber darüber und bietet ihm so die Möglichkeit einer Nachbestellung seiner Lichtbilder an.
3. Die Haftung für Lichtbeständigkeit sowie die Haltbarkeit der Lichtbilder beschränkt sich für den Fotografen lediglich auf die Garantieleistungen seitens der Hersteller des Fotomaterials.
4. Eine Rücksendung von Fotoprodukten erfolgt auf eigene Kosten sowie auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann selbst festlegen, auf welchem Wege oder durch welchen Versanddienstleister die Rücksendung erfolgt.
5. Grundsätzlich ist eine Farbabweichung bei der Bestellung von diversen Fotoprodukten gegenüber der Vorlage möglich. Hierbei handelt es sich nicht um einen Fehler bei der Produktion. Diese Abweichungen sind mit fehlerhaft kalibrierten Monitoren seitens des Auftraggebers zu begründen. Dadurch ist eine Reklamation durch den Auftraggeber nicht möglich.
§ 6 Nutzungsrechte / Schutz der Persönlichkeitsrechte
1. Bei einem Auftrag erwirbt der Kunde lediglich die privaten Nutzungsrechte seiner Lichtbilder. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung an diese genannte Personengruppe, ist ausschließlich auf die Privatnutzung eingeräumt. Die kommerzielle / gewerbliche Nutzung ist nur gestattet, wenn dies vorab schriftlich durch den Fotografen genehmigt wurde). Eine Übertragung der Eigentumsrechte erfolgt nicht.
2. Eine Veröffentlichung der Lichtbilder des Auftraggebers durch den Fotografen zum Zwecke der Eigenwerbung (auf seiner Fotografen-Facebookseite /-Homepage) darf erfolgen, insoweit sich der Fotograf vorher das mündliche / schriftliche Einverständnis des Auftraggebers eingeholt hat. Dies gilt nur für Bildnisse, die den Auftraggeber als Person zusammen mit seinem Tier zeigen. Die Präsentation von Lichtbildern des Tieres sind auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird der zeitliche Aufwand für einen Auftrag erheblich überschritten, ohne das dies vom Fotograf verursacht wird, so steht dem Fotografen eine entsprechende Erhöhung der vorab vereinbarten Vergütungspauschale zu. Bei der Vereinbarung eines Stunden- oder Tagessatzes, erhält der Fotograf im Falle einer Wartezeit auch die entsprechende Vergütung, insoweit ihm dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Der Fotograf ist berechtigt, bei Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
2. Eine Verbindlichkeit der Liefertermine für Lichtbilder und / oder Fotoprodukte ist nur dann gegeben, wenn sie im Vorfeld ausdrücklich durch den Fotografen bestätigt worden sind. Eine Haftung durch den Fotografen ergibt sich ausschließlich bei Vorsatz oder einer nachweisbaren groben Fahrlässigkeit.
3. Die Absage eines vorab definierten Foto-Shootingtermins seitens des Auftraggebers wird nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber (Absage des Foto-Shootingtermins) durch den Auftraggeber bis zu 2 Tage vor dem vereinbartenTermin wird das vorab festgelegte Honorar in Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen.
4. Die Absage eines vorab definierten Foto-Shootingtermins durch den Fotografen erfolgt schriftlich, telefonisch oder mündlich. Bei einem Ausfall des Termins, welcher durch unvorhersehbare Ereignisse, die durch höhere Gewalt begründet sind und ein Durchführen des Shootings verhindern bzw. unzumutbar erschweren (beispielsweise bei Krankheit, schlechtem Wetter oder extremer Hitze), wird ein Alternativtermin für das Foto-Shooting angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht
§ 8 Datenschutz
Die zur Terminabsprache sowie erfolgreichen Durchführung des Auftrages (Rechnungserstellung sowie Versand der fertigen Fotoprodukte) erforderlichen personenbezogenen Daten (wie beispielsweise die E-Mail-Adresse, Name / Anschrift und Telefonnummer) des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzuleiten und den Zugriff durch Dritte durch verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Eine ausführliche Beschreibung der Datenschutzerklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutz“. Bei Rückfragen bezüglich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten wenden Sie sich gerne jederzeit an die im Impressum aufgeführte Kontakt-E-Mail-Adresse.
§ 9 Digitale Fotografie
1. Eine Speicherung auf jeglicher Art von Datenträgern sowie die Digitalisierung / Veröffentlichung der Lichtbilder erfordert der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Die Urhebernennung ist in jedem Fall erforderlich.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung von Lichtbildern.
3. Für die Datenspeicherung werden unterschiedliche Datenträger wie beispielsweise externe Festplatten, USB-Sticks und / oder CD-R Rohlinge verwendet. Diese sind stets innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 10 Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung und / oder Verfremdung von digitalen Lichtbildern des Fotografen durch Fotomontagen o. ä. ist ausdrücklich untersagt.
2. Der Auftraggeber hat die Lichtbilder so zu kennzeichnen, dass der Urheber in jedem Fall erkennbar ist. Für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken werden seitens des Fotografen Lichtbilder mit Wasserzeichen zur Verfügung gestellt, welches unter keinen Umständen entfernt werden darf.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der Bildbearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen in jedem Fall von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 11 Vertragsstrafe
1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wieder- oder Weitergabe der digitalen Lichtbilder zu kommerziellen Zwecken wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- € pro Bild fällig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Anja Wilbs (Anja Wilbs Fotografie).
Stand der AGB ist der 01.05.2023.